fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.
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Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Die Nummer die Leben rettet. Kostenfrei aus dem Fest- oder Mobilfunknetz.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Wenn Sie einen Krankentransport benötigen rufen Sie bitte die Nummern „112“ und immer dann, wenn die Situation nicht einzuschätzen ist , Zweifel am Gesundheitszustand des Betroffenen oder gar Lebensgefahr besteht. Bei mehreren Helfern vor Ort kann einer dies schnellstmöglich übernehmen.

Haben Sie keine Angst, Sie können nichts falsch machen

In den Leitstellen treffen Sie auf professionell geschultes Personal, die alle Fragen stellen die dort benötigt werden. Man muss also kein Gedicht mit 5W`s - aufsagen. Auch werden Sie in Notsituationen meist nicht alleine gelassen, da die Leitstellen auch telefonische Anleitung und Unterstützung geben können