pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Beratung nach §37,3 SGB XIBeratung nach § 37,3 SGB XI

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Beratung nach § 37,3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die das Pflegegeld beziehen und die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde selbst sicherstellen, sind zwingend verpflichtet, Beratungsbesuche von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartnerin

Frau
Ute Weidig

Tel: 065 92-950025
u.weidig@
vulkaneifel.drk.de
 

Leopoldstr. 34
54550 Daun

Was ist ein Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI findet bei Ihnen zu Hause statt. Der Pflegeberater kann sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und kann damit auch viel besser und zielgerichteter beraten. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?

Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB.3 XI müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie nur Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

Pflegegrad 1nicht vorgessen
Pflegegrad 21 x pro Halbjahr
Pflegegrad 31 x pro Halbjahr
Pflegegrad 41 x pro Vierteljahr
Pflegegrad 51 x pro Vierteljahr


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Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit wird durch anerkannte Beratungsstellen und zugelassene Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel einem ambulanten Pflegedienst, durchgeführt. Aber auch durch anerkannte Pflegekräfte. Unsere Pflegedienstleitung führt gerne die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in Ihrem häuslichen Umfeld durch! 

Wer trägt die Kosten für den Beratungseinsatz?

Die Kosten für den Beratungseinsatz sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei privat Versicherten von der zuständigen Privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen. Die Kosten für den Beratungseinsatz rechnen wir direkt mit den Kostenträgern (Pflegeversicherung usw.) ab. Das bedeutet, dass Sie (mit Pflegegrad 1 bis 5) nicht in Vorleistung gehen müssen und Sie persönlich den Beratungseinsatz auch nicht in Rechnung gestellt bekommen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.