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Hochwasserhilfe

Ansprechpartner

Frau
Silke Meyer

s.meyer@vulkaneifel.DRK.de

Tel: 0170 87 29 800
Leopoldstr. 34
54550 Daun

Die Flut geht - wir bleiben!

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Kreis Vulkaneifel hat zum 01.12.2021 das stationäre „Beratungs- & Servicecenter Vulkaneifel“ eröffnet. Von dort aus wird ein multiprofessionelles Team regional und mobil die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Bereichen unterstützen. Die DRK-Helferinnen und Helfer beraten z.B. bei der Beantragung von Fördermitteln und sozialrechtlichen Leistungen, vermitteln Ansprechpersonen bei Versicherungen, Behörden oder für eine psychologische Begleitung. In das Zentrum integriert ist zudem eine Hilfsmittelausgabestelle. 

Beratungsstelle

Das erste Angebot ist je eine Beratungsstelle in Gerolstein und Jünkerath. Hier können betroffene Bürgerinnen und Bürger Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung der UNWETTERHILFEN RLP 2021 (Hausrat und Immobillen) erhalten.  

Die Hilfestellung umfasst sowohl die Beantragung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz für Schäden am Hausrat, als auch am Eigentum und Immobilien.

Für Schäden am eigenen Haurat wird in der Regel eine Pauschale gewährt. Einem "Ein-Personen-Haushalt" stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Privathaushalte können ab dem 27. September 2021 bei durch die Flut entstandenen Schäden, Mittel für Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau geltend machen.  Erstattet werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

 

Dokumente für die Erstberatung

Damit wir Ihnen passgenau helfen können, sind wir im Rahmen unserer Beratung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Denn um Sie individuell und fundiert beraten zu können, müssen wir einige Unterlagen einsehen. Bringen Sie folgende Unterlagen (siehe dazu untenstehendes Datenerfassungsblatt) bitte mit, wenn Sie unsere Beratungsstelle zum ersten Mal aufsuchen.

 

Für Ihre Schäden am eigenen Hausrat: Datenerfassungsblatt (PDF)  

Für Ihre Schäden am eigenen Haus oder Grundstück:  Datenerfassungsblatt (PDF)

Diese Vordrucke ersetzen nicht den Digitalen Antrag bei der ISB, sondern sind eine wichtige Arbeitshilfe bei der Bearbeitung Ihres Anliegen. Wenn möglich füllen Sie den Vordruck soweit Sie können im Vorfeld aus. 

 

DRK-Finanzhilfen II

Das Deutsche Rote Kreuz unterstützt mit einem weiteren Aufbauhilfe-Paket betroffene Menschen in den Hochwasserregionen. Die Soforthilfe finanziert sich aus Spendengeldern des Deutschen Roten Kreuzes.

Die DRK-Finanzhilfen II schließen an die bisherigen Soforthilfeprogramme an und gewähren eine finanzielle Unterstützung in Form einer Haushaltsbeihilfe. Damit möchten wir auch diejenigen Menschen erreichen, die trotz ihrer Bedürftigkeit bisher keine Soforthilfen erhalten haben. Gerade ältere und besonders bedürftige Menschen sollen durch dieses zweite Paket angesprochen werden. Diese Hilfen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, notwendige Wiederbeschaffungsmaßnahmen von notwendigen Haushaltsgegenständen und Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Die Finanzhilfen II ermöglichen eine einmalige unbare Auszahlung in Höhe von maximal 500,- Euro pro Haushalt. Für jede weitere Person des Haushalts können jeweils weitere maximal 250,- Euro ausgezahlt werden, höchstens jedoch 1.500,- Euro pro Haushalt.  In begründeten Fällen und zwingend nachzuweisenden Härtefällen können bis zu 5.000,- Euro gezahlt werden. Ein Härtefall liegt bei Mittellosigkeit oder besonderer Bedürftigkeit vor. Nachweise für den Härtefall sind z.B. Schwerbehindertenausweis, Bescheid zur Gewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII), Einstellungsbescheid SGB II oder Bescheid über Gewährung von Wohnhilfe.

Weitere Informationen und den Antrag finden SIe hier.

Wann und wo?

Unsere mobile Beratung unterstützt Menschen in der Nähe zu ihrem Wohnort bei verschiedenen Themen rund um die Hochwasserhilfe.
Dazu bieten wir kostenlose und individuelle Sprechzeiten in den Kommunen innerhalb unseres Landkreis Vulkaneifel an.

 

Einen Beratungstermin können Sie telefonisch unter 0170 87 29 800 oder per E-Mail s.meyer@vulkaneifel.drk.de vereinbaren.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.